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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeigenauftrag

Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in SOso -Veranstaltungs- und Kulturkalender zum Zwecke der Verbreitung.

Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers an.

2. Abwicklungsfrist

Anzeigen sind im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses - zum Beispiel eines Abonnements - das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.

3. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten (oder der in 2. genannten) Frist den Abschluss zu erweitern, das heißt weitere Anzeigen über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus abzurufen. Sollte zwischen Auftragserteilung und -erweiterung eine neue Preisliste erschienen sein, so findet diese Anwendung auf die zusätzlichen Abrufe.

4. Nachlasserstattung

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten Nachlass und dem, der der tatsächlichen Abnahme entspricht, dem Herausgeber zu erstatten (unbeschadet etwaiger weiterer Rechts pflichten). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Herausgebers beruht.

5. Platzierungsangaben

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksich­tigt. Eine abweichende Platzierung berührt keinesfalls die Wirksamkeit des Vertrages. Platzierungen auf den einmalig zu vergebenden Umschlagseiten oder einer Doppelseite im Bund sind für den Herausgeber nur bindend, wenn bei voll­em Listenpreis eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abge­druckt, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart werden muss.

6. Ablehnungsbefugnis

Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge (auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses) und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertig­ten Grundlagen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen ver­stößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist. Das gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben wurden.

Beilagenaufträge sind für den Herausgeber erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Es wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt, wenn der Herausgeber seinen Auftrag ablehnt.

7. Rücktrittsrecht

Beide Vertragspartner können bis 10 Tage vor Anzeigenschluss schriftlich von dem Vertrag zurücktreten.

8. Druckunterlagen und Filme

Für die rechtzeitige Anlieferung des Anzeigentextes und ein­wandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwort­lich. Per Datenfernübertragung übermittelte Anzeigenvor­lagen übernimmt der Herausgeber wie angeliefert. Verantwortlich für die Erstellung der Daten sowie für die Durchführung aller Korrekturen ist allein der Ersteller bzw. Lieferant der Daten. Der Herausgeber nimmt keine Eingriffe in den Datenbestand vor. Für fehler in diesen Unterlagen und deren Folgen haftet allein der Auftraggeber. Für erkenn­bar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen und Filme werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.

9. Anzeigenbeleg

Der Herausgeber liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnunimern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle die rechts­verbindliche Erklärung des Herausgebers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

10. Probeabzüge und Andrucke

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gelie­fert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Der Herausgeber berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der Frist mitgeteilt werden, die er dem Auftraggeber gesetzt hat. Der Auftraggeber hat vor Drucklegung einen s/w-Laserausdruck abzuzeichnen, falls die Anzeige durch den Herausgeber gestal­tet wurde. Farbproofs sind bei Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren und werden dem Auftraggeber berechnet.

11. Haftung

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige oder Zahlungsrninderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen (offensichtlicher Mängel) müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in einer vorhergehenden Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausge­schlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. Geringe Tonwertabweichungen liegen im Offsetdruckver­fahren begründet und sind kein Anlass für Reklamationen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst im Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

12. Minderung

Die Zahlungsminderung in dem in 9. bezeichneten Umfang wird gewährt in Form einer Gutschrift auf die nachfolgende Rechnung. Ein Recht auf Minderung entbindet den Auftraggeber nicht von der im Auftrag vereinbarten Zahlungsfrist.

13. Wandlung

Lässt der Herausgeber eine ihm für die Korrektur und den Neuabdruck einer Anzeige gestellte Frist verstreichen oder ist auch die Ersatzanzeige nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung oder Wandlung des Auftrags.

14. Schadenersatz

Ausgeschlossen sind folgende Schadensersatzansprüche (auch bei telefonischer Auftragserteilung): aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsab-schluss und aus unerlaubter Handlung. Beschränkt sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug, und zwar beschränkt auf Ersatz des vorherseh­baren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.

Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Herausgeber darüber hinaus für grobe Fahrlässigkeit nur für den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des entsprechen­den Anzeigenentgelts. Für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen gegenüber Kaufleuten haftet der Herausgeber nicht. Konkurrenzausschluss wird generell nicht gewährt.

15. Höhere Gewalt

Im Falle Höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Herausgebers, Aufträge zu erfüllen und Schadenersatz zu lei­sten. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

16. Unwirksamkeit

Sind eine oder mehrere Bestimmungen ungültig, bleiben die anderen wirksam.

17. Anzeigeninhalt und Urheberrecht

Ist für den Verlauf eines Abonnements die Verwendung unterschiedlicher Anzeigenvorlagen vorgesehen, so müssen die entsprechenden Endfilrne bzw. Scannvorlagen zum Beginn des Abonnements, spätestens jedoch zum Redaktionsschluß einer Ausgabe vorliegen. Andernfalls wird die Vorlage des Vormonats verwendet. Die Gültigkeit eines Abonnernentvertrages wird dadurch nicht berührt. Der Auftraggeber steht für die rechtliche Zulässigkeit von

Text und Bild der Anzeige oder Beilage ein. Es obliegt ihm, den Herausgeber von Ansprüchen Dritter freizustellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer Gegendarstellung zu tragen, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeigen bezieht, und zwar nach Maßgabe des gültigen Anzeigentarifs.

18.  Abonnementverträge und -rabatte

Alle Preisangaben gelten für die Anlieferung vorbereiteter Layouts auf größenrichtigern Endfilm.

Abonnements sind an die Durchführung eines Bankeinzugsverfahrens gekoppelt. Alternativ bietet sich die Möglichkeit einer Gesamtrechnung nach Erscheinen der ersten relevanten Ausgabe. Bei Schaltung eines ganzjährigen Abonnements (elf Ausgaben) und Zahlung der Gesamtrechnung nach Erscheinen der ersten relevanten Ausgabe gewährt der Herausgeber 10% Rabatt zusätzlich.

19. Anfertigung und Änderung

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen, für das Erfassen und Setzen von Anzeigentexten sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

20. sonstige Leistungen

Erstellen des Anzeigenlayouts:

• Text - Layout   Std. 45--€

• Text - Layout + Photosatz Std. 55.-€

• Neuentwürfe Std. 65.-€

• Scans Stück/15.-€ Herstellung der Endfilms 10.-€/Stück

21. Verbindlichkeit der Preislisten

Die vom Herausgeber beauftragten oder selbständig tätigen Werbemittler oder Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Aufraggebern von Anzeigenaufträgen an die Preisliste des Herausgebers zu halten. Die vom Herausgeber gewährte Mittlerprovision darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

22. Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben in den Preislisten beziehen sich auf vor­bereitete Layouts und die Anlieferung größenrichtiger Endfilme und verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. (derzeit 19%).

Lastschriftverfahren ist grundsätzlich Voraussetzung und wird nicht gesondert skontiert. Im vertraglich vereinbarten Einzelfall sind Rechnungen zahlbar innerhalb 10 Tagen netto. Der Herausgeber ist berechtigt, bei Aufträgen gegen Rechnung eine Bearbeitungsgebühr und eine Rücknahme der in den Preislisten bereits zugrunde gelegten Rabattierungen bzw. Skontierung zu erheben. Der Herausgeber ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen. Bei Zahlungsverzug bzw. Rückforderungen im Lastschriftverfahren ist sofort der Gesamtbetrag des Vertragswertes ohne Rabattabzug zzgl. anfallender Gebühren fällig.

23. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug bzw. Rückforderungen im Lastschriftverfahren ist sofort der Gesamtbetrag des Vertragswertes ohne Rabattabzug zzgl. anfallender Gebühren fällig. Der Herausgeber kann die weiteren Ausführungen des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet.

Liegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vor, ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen wei­terer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich verein­bartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

24. Erfüllungsort und Gerichtstand

Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt der Sitz des Herausgebers, also Soest. Soweit Ansprüche des Herausgebers nicht irn Mahnverfahren geltend gemacht wer­den, bestimmt sich der Gerichtstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Geriehtstand der Sitz des Herausgebers vereinbart.

 



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