SOso Online 2011

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeigenauftrag

Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in SOso -Veranstaltungs- und Kulturkalender zum Zwecke der Verbreitung.

Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers an.

2. Abwicklungsfrist

Anzeigen sind im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses - zum Beispiel eines Abonnements - das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.

3. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten (oder der in 2. genannten) Frist den Abschluss zu erweitern, das heißt weitere Anzeigen über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus abzurufen. Sollte zwischen Auftragserteilung und -erweiterung eine neue Preisliste erschienen sein, so findet diese Anwendung auf die zusätzlichen Abrufe.

4. Nachlasserstattung

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten Nachlass und dem, der der tatsächlichen Abnahme entspricht, dem Herausgeber zu erstatten (unbeschadet etwaiger weiterer Rechts pflichten). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Herausgebers beruht.

5. Platzierungsangaben

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksich­tigt. Eine abweichende Platzierung berührt keinesfalls die Wirksamkeit des Vertrages. Platzierungen auf den einmalig zu vergebenden Umschlagseiten oder einer Doppelseite im Bund sind für den Herausgeber nur bindend, wenn bei voll­em Listenpreis eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abge­druckt, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart werden muss.

6. Ablehnungsbefugnis

Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge (auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses) und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertig­ten Grundlagen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen ver­stößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist. Das gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben wurden.

Beilagenaufträge sind für den Herausgeber erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Es wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt, wenn der Herausgeber seinen Auftrag ablehnt.

7. Rücktrittsrecht

Beide Vertragspartner können bis 10 Tage vor Anzeigenschluss schriftlich von dem Vertrag zurücktreten.